Es gibt zwei Wege uns hierbei zu unterstützen:

1. Investierendes Mitglied der Genossenschaft werden 
Du trittst der Genossenschaft als investierendes Mitglied bei und kaufst eine gewisse Anzahl Genossenschaftsanteile à 100 € (je nachdem mit wieviel Geld du uns unterstützen möchtest). Die Anteile haben eine Kündigungsfrist von 2 Jahren. Im Fall, dass die Genossenschaft Gewinne erzielt, kannst du Zinsen erhalten (mind. 0.5 % p.a.). Dies wird in der Anfangsphase der Genossenschaft (~ 10 Jahre) jedoch vorraussichtlich nicht der Fall sein. Als investierendes Mitglied hast du kein Wohnrecht und bist du nicht stimmberechtigt, du wirst aber regelmäßig über die Arbeit der Genossenschaft informiert. 
Als investierendes Mitglied bist du echte:r Teilhaber:in des Projektes und investierst in eine lebenswerte Zukunft!

2. Nachrangdarlehen gewähren

Du gewährst der Genossenschaft ein Darlehen, das mit 0,0 – 3,0 % p.a. verzinst wird. Die Höhe des Darlehens ist individuell festlegbar, beträgt aber mindestens 1.000 €. Das Darlehen hat entweder eine feste Laufzeit (5 – 20 Jahre) oder läuft unbefristet. Bei unbefristeten Darlehen gelten nach Kredithöhe gestaffelte Kündigungsfristen.

Das Darlehen hat den rechtlichen Status eines Nachrangdarlehens. Das bedeutet, dass es im Falle eines Scheiterns nachrangig zu Bankkrediten bedient wird. Dies ist aus der Erfahrung bei Wohnungsgenossenschaften sehr unwahrscheinlich.

Mit einem Nachrangdarlehen tut dein Geld etwas Gutes und du bekommst dabei noch was raus!

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